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02.09.2014
 
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Schulgeldfrage geklärt - Ab 2015 müssen die Gemeinden das Schulgeld übernehmen

Folgender Regierungsratsbeschluss hat uns heute erreicht: Ab dem 1. August 2015 sind die Wohngemeinden des Kantons Zürich verpflichtet, das Schulgeld eines Schülers der K&S Zürich (oder der KusS Uster bzw. der Talentschule Winterthur) zu übernehmen. Darin sind die Traininigs-, Reise- und Verpflegungskosten nicht enthalten. Diese übernehmen weiterhin die Erziehungsberechtigten.
Somit ist das leidige Thema Kostenübernahme endgültig gelöst worden.

Herzlichen Dank an den Kantons- und Regierungsrat für das speditive Vorgehen! Diese Lösung ist für alle ein Gewinn.
 
 
 
Weitere Informationen (PDF-Datei, 27 KB)